Anbauversuche
rechtliche Regelungen
Regelung eines Anbauversuchs und die Kosten in Bayern
Für Bayern nicht klassifizierte Rebsorten können auf Antrag im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angebaut werden.
Ertragsrebsorten, die nicht in der Liste des Bundessortenamtes eingetragen und nicht für die Herstellung von Wein für Bayern klassifziert sind, dürfen nur im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angepflanzt werden. Nach der verwaltungsmäßigen Kontrolle des Antrages und Überprüfen des Grundstückes vor Ort auf Erfüllung der Lageansprüche für die beantragte Sorte wird der Versuch mit bestimmten Auflagen genehmigt.
Durch den Versuchsanbau soll die Eignung der Rebsorte für ein Anbaugebiet und für verschiedene Standorte getestet werden.
Der Antragsteller muss jährlich für die Dauer des Versuches die Ernteergebnisse melden. Diese werden mit einem Zeugnis durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bestätigt. Das Zeugnis ermöglicht dem Winzer, den Versuchswein zur Qualitätsweinprüfung anzustellen und als Qualitätswein zu vermarkten.
Voraussetzungen: Das Grundstück muss im Rebflächenverzeichnis enthalten sein. Die Stockzahlen der Versuchs- und Vergleichssorte müssen so bemessen sein, dass jeweils mindestens 300 l Wein erzeugt werden können.
Fristen: Der Antrag muss vor der Pflanzung der Reben genehmigt sein.
Erforderliche Unterlagen: Antragsformular erhältlich bei:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Sachgebiet Weinrecht, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim oder unter Formulare und Merkblätter (siehe unten).
Kosten Bescheid:
Grundgebühr: 31,50 €
plus 3,15 € je Ar Versuchsfläche
Zeugnisgebühren:
25,00 € bis 1000 l Wein
32,50 € von 1001 l bis 2000 l Wein
40,00 € über 2000 l Wein
- Antrag auf Genehmigung eines Anbaueignungsversuches
- Klassifizierte Rebsorten in Bayern
Für Bayern nicht klassifizierte Rebsorten können auf Antrag im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angebaut werden.
Ertragsrebsorten, die nicht in der Liste des Bundessortenamtes eingetragen und nicht für die Herstellung von Wein für Bayern klassifziert sind, dürfen nur im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angepflanzt werden. Nach der verwaltungsmäßigen Kontrolle des Antrages und Überprüfen des Grundstückes vor Ort auf Erfüllung der Lageansprüche für die beantragte Sorte wird der Versuch mit bestimmten Auflagen genehmigt.
Durch den Versuchsanbau soll die Eignung der Rebsorte für ein Anbaugebiet und für verschiedene Standorte getestet werden.
Der Antragsteller muss jährlich für die Dauer des Versuches die Ernteergebnisse melden. Diese werden mit einem Zeugnis durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bestätigt. Das Zeugnis ermöglicht dem Winzer, den Versuchswein zur Qualitätsweinprüfung anzustellen und als Qualitätswein zu vermarkten.
Voraussetzungen: Das Grundstück muss im Rebflächenverzeichnis enthalten sein. Die Stockzahlen der Versuchs- und Vergleichssorte müssen so bemessen sein, dass jeweils mindestens 300 l Wein erzeugt werden können.
Fristen: Der Antrag muss vor der Pflanzung der Reben genehmigt sein.
Erforderliche Unterlagen: Antragsformular erhältlich bei:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Sachgebiet Weinrecht, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim oder unter Formulare und Merkblätter (siehe unten).
Kosten Bescheid:
Grundgebühr: 31,50 €
plus 3,15 € je Ar Versuchsfläche
Zeugnisgebühren:
25,00 € bis 1000 l Wein
32,50 € von 1001 l bis 2000 l Wein
40,00 € über 2000 l Wein
Rechtsgrundlagen
- Saatgutverkehrsgesetz
- Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV) vom 31. August 1995 in der jeweils geltenden Fassung
- Antrag auf Genehmigung eines Anbaueignungsversuches
- Klassifizierte Rebsorten in Bayern